Welche Vorteile ergeben sich für unsere Mitglieder bei einer Mitgliedschaft?

Nachfolgend geben wir einen Überblick über unsere Leistungen die im Rahmen einer Mitgliedschaft gegeben sind.

Mitgliedschaft:

Bei einer Mitgliedschaft unterstützen wir unsere Mitglieder im Rahmen der Befugnisse des § 4 Nr. 11 StBerG und erstellen für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Renten, Pensionen und Unterhaltsleistungen und bei weiteren Einnahmen wie z. B. Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung bis 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR.

Personen, die selbständig sind, können im Rahmen der Befugnisse des § 4 Nr. 11 StBerG nicht betreut werden.

Nutzen und Vorteile der Mitglieder:

Neben der Anfertigung der Einkommensteuererklärung ermitteln wir in einem persönlichen und jährlich stattfindenden Beratungsgespräch die persönliche Situation des Mitglieds. So fertigen wir die Einkommensteuererklärung unserer Mitglieder unter optimalen Voraussetzungen an.

Beratung:

Der Verein berät seine Mitglieder auch im laufenden Jahr, z. B. bei einem Arbeitsgeberwechsel, um bereits die veränderte Situation seiner Mitglieder zu berücksichtigen und das Mitglied in seinen betreffenden Einkommensteuerfragen zu beraten, z. B. bei entstehenden Reisekosten und deren Aufzeichnung für Zwecke der Werbungskosten. Hierbei klammern wir zum Beispiel Fragen zu der Steuerklasse, Kinderfreibetrag und -geld, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Abgeltungssteuer nicht aus.

Auch die Beantragung von Steuerermäßigungen fällt in den Beratungsbereich des § 4 Nr. 11 StBerG des Vereins, z. B. der Antrag auf Kindergeld und auf Lohnsteuerermäßigung bei hohen Werbungskosten. Hierbei bleibt im Ergebnis im laufenden Jahr mehr Nettoeinkommen beim Mitglied.

Steuerliche Situation:

Die Berechnung von Steuererstattungsansprüchen sowie der Verpflichtung auf Steuernachzahlung berechnen wir für unsere Mitglieder. So kann sich das Mitglied jederzeit auf seine individuelle Situation einstellen.

Überprüfung der Steuerfestsetzung:

Die Prüfung des Steuerbescheids zu der vom Verein erstellten Steuererklärung erfolgt ebenso für seine Mitglieder. Rechtsmittel gegen falsche Steuerbescheide führen wir ebenso im Rahmen der Mitgliedschaft durch.

Der Verein übernimmt für seine Mitglieder auch die Korrespondenz und das persönliche Gespräch mit dem Finanzamt. Für unsere Mitglieder erzielen wir so ergänzend zum Rechtsmittel ein nach aktuellen Gesetzesstand und Rechtsprechung orientiertes Ergebnis.

Finanzgerichtlicher Weg:

Scheitert ein Rechtsmittel, kann der Verein in Abstimmung mit seinem Mitglied im Streitfall Klage vor dem Finanzgericht einreichen. Hierbei werden die Erfolgsaussichten und Risiken der Klage mit dem Mitglied im Vorhinein im Einzelnen besprochen.

Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft ist für alle Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Beamte sowie Rentner und Pensionäre möglich.

Die Mitgliedschaft ist ab 35 EUR jährlich möglich. Der genaue Beitrag richtet sich nach den Einnahmen. Die Beitragsordnung und weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft finden Sie hier.

Verbleibende Fragen ?

Wenden Sie sich bei verbleibenden Fragen gern per E-Mail an die Beratungsstelle. Unsere E-Mail-Adresse lautet: anfrage@steuerkopf.com

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